Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung
1 Allgemeines
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1- Der Auftrag zwischen den Unternehmensberatern und dem Klienten (Kunden) kommt zustande,
wenn die Unternehmensberater die Annahme des Clients ausdrücklich bestätigt haben. Die AGB werden vom Klienten automatisch anerkannt.
§ 2- Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Korrespondieren die Unternehmensberater in einer anderen Sprache wird die Haftung für Übersetzungsfehler ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der Beauftragten Unternehmensberater oder Ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
§ 3- Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen der Klienten sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
§ 4- Der Unternehmensberater ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Unternehmensberater selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Klient.
§ 5-Der Klient verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Unternehmensberater zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Klient wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Unternehmensberater anbietet.
§ 6-Die Urheberrechte an den vom Unternehmensberater und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Unternehmensberater. Sie dürfen vom Klient während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Klient ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
§ 7- Die Leistungen des Unternehmensberaters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Klienten erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
§ 8- Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung der Klienten berechtigen den Unternehmensberater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 9- Die Haftung kann bei leichter Fahrlässigkeit der Unternehmensberater von den Klienten nur bis zur 3-Fachen der Auftragssumme Anspruch genommen werden. Wegen eines weitergehenden Schadens wird eine Haftung des Unternehmensberaters hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10- Die Unternehmensberater sind berechtigt Informationsbeschaffungsmaßnahmen auch über neue Medien, z.B. T-Online oder Internet zu betreiben. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Erstellen die Unternehmensberater Fotokopien, sind diese Kosten grundsätzlich zusätzlich vom Klienten zu tragen. Die Höhe wird 0,50 € je/Kopie.
§ 11- Wenn der Klient Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Unternehmensberater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Unternehmensberater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
§ 12- Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Unternehmensberater von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
§ 13- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§ 14- Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und Beratungsfirma ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
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